Markt 12, 23701 Eutin

Das barrierefreie Handwerk:

Was das BFSG für kleine Betriebe bedeutet

Portraitfoto von Geschäftsinhaber Thorben Junge. Er trägt ein grauesJacket, ein weißes T-Shirt, hat kurze dunkle Haare, freundlicher Blick und im Hintergrund ein See und Wald mit Tiefenschärfe.

Thorben

Junge

Inhaber

Über den Author

Experte für regionales Marketing mit unternehmerischem Blick. Ich mache regionale Unternehmen sichtbar, bei Google und in KI Systemen.

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, und es nimmt zum ersten Mal auch private Betriebe in die Pflicht, nicht nur Behörden. Wer online Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher anbietet, muss seine digitalen Angebote so gestalten, dass auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sie ohne fremde Hilfe bedienen können. Für viele Handwerksbetriebe klingt das erst mal nach einem Thema für Großkonzerne, ist es aber nicht. Sobald auf deiner Website ein Terminbuchungstool, ein Vertragsformular oder ein kleiner Online-Shop läuft, kann das Gesetz greifen. Ein guter Einstieg ins Thema vorweg: Saubere Alt-Textefür deine Bilder kosten fast nichts, machen deine Seite ein Stück barrierefreier UND schieben dich gleichzeitig in der Google-Bildersuche nach oben. Wichtig ist nur, das gleich richtig einzuordnen: Alt-Texte sind ein Baustein von vielen, nicht die ganze Lösung.

Wen das BFSG wirklich betrifft, und wen nicht

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie. Es verpflichtet erstmals umfassend auch Hersteller, Händler und Dienstleister, ihre verbraucherorientierten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu machen. Bislang galt so etwas nur für öffentliche Stellen über die BITV 2.0.

Wichtig für dich als Betrieb: Es gibt eine Kleinstunternehmen-Ausnahme. Wer weniger als 10 Beschäftigte hat UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz macht, ist von der Pflicht für Dienstleistungen grundsätzlich befreit. Ein Malerbetrieb oder ein Friseursalon mit acht Leuten und reiner Online-Terminbuchung fällt damit in den meisten Fällen unter diese Ausnahme. Aber, und das ist der Haken, die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Sobald du Produkte online verkaufst, greift sie nicht mehr. Verkaufst du also über deine Seite Waren an Privatkunden, bist du unabhängig von deiner Größe in der Pflicht.

Und noch etwas solltest du im Blick behalten: Die Grenze von 10 Beschäftigten ist schnell erreicht. Wächst dein Betrieb, wächst auch deine Verantwortung, und zwar sofort und ohne neue Übergangsfrist.

Es geht nicht um „Shop ja oder nein“, sondern um den Vertrag

Viele denken, ihre klassische Info-Website mit „Über uns“ und „Kontakt“ sei automatisch aus dem Schneider. Das stimmt oft, aber der entscheidende Maßstab ist nicht die Technik „Shop oder kein Shop“, sondern eine engere Frage: Wirkt deine Seite auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags hin? Genau das meint der sperrige Gesetzesbegriff „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“. Ein Terminbuchungssystem und ein Warenkorb sind nur die zwei offensichtlichsten Fälle davon.

Das heißt: Es kann dich auch ohne klassischen Shop und ohne Buchungstool treffen. Nämlich dann, wenn auf deiner Seite auf anderem Weg ein Vertrag zustande kommt, etwa über bezahlpflichtige Downloads, Kursanmeldungen, Ticketformulare, verbindliche Reservierungen oder Abos. Auch scheinbar kostenlose Anmeldeprozesse zählen dazu, wenn sie faktisch eine verbindliche Buchungs- oder Teilnahmefunktion abbilden. Und es trifft dich unabhängig vom Verkaufsprozess, wenn dein Betrieb selbst eine der ausdrücklich gelisteten Leistungen anbietet: Telekommunikation, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books samt Software sowie Elemente von Personenbeförderungsdiensten.

Die häufigste Grauzone ist das Kontaktformular. Hier wird gern übertrieben. Ein simples „Schreib uns, wir melden uns“ ist für sich genommen noch kein elektronischer Geschäftsverkehr, weil dabei kein Vertrag geschlossen wird. Wird aus dem Formular aber faktisch ein Bestell- oder Buchungsweg, kippt die Einordnung. Die reine Visitenkarten- oder Imageseite mit Leistungen, Team, Kontakt und Anfahrt, ohne jede Transaktions- oder Vertragsfunktion, fällt dagegen in der Regel nicht unter die volle BFSG-Pflicht. Wo genau die Grenze zwischen Infoseite und Vertragsanbahnung liegt, ist eine Einzelfallfrage, keine pauschale Ja/Nein-Antwort. Und noch ein Punkt, den viele übersehen: Die Verantwortung lässt sich nicht an die Agentur delegieren, in der Pflicht steht immer der Betrieb selbst.

Wer betroffen ist und diese Punkte ignoriert, riskiert mehr als einen Rüffel. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, dazu wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber. Seit September 2025 gibt es dafür sogar eine eigene Behörde, die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) mit Sitz in Magdeburg, an die sich Verbraucher direkt wenden können. Barrierefreiheit ist also kein netter Footer-Hinweis mehr, sondern muss technisch und inhaltlich wirklich umgesetzt sein, inklusive einer eigenen Barrierefreiheitserklärung nach § 14 BFSG.

Und wenn ich heute nicht betroffen bin, kommt es dann noch?

Eine berechtigte Frage, gerade für alle mit reiner Infoseite. Die ehrliche Antwort: Eine Ausweitung, die Visitenkartenseiten per Stichtag automatisch hineinzieht, ist aktuell nicht terminiert. Der oft genannte 28. Juni 2030 ist eine Nachrüstfrist für bereits erfasste Angebote, die schon vor Juni 2025 auf dem Markt waren, keine neue Kategorie.

Aber die Richtung zeigt klar nach oben, und dafür gibt es drei Gründe. Erstens ist der EAA nur eine Richtlinie mit Mindeststandards, die einzelnen Mitgliedstaaten dürfen strengere Regeln erlassen, Deutschland könnte also nachschärfen. Zweitens verschiebt sich der zivilrechtliche Maßstab: Je selbstverständlicher barrierefreie Seiten werden, desto eher gilt eine nicht barrierefreie Seite als nicht mehr branchenüblich und damit als möglicher Mangel, ganz unabhängig vom BFSG. Drittens wird der Begriff „Vertragsanbahnung“ über Behördenpraxis und Rechtsprechung eher weiter als enger ausgelegt. Kurz gesagt: nicht heute per Stichtag, aber der faktische Standard steigt. Wer jetzt sauber baut, muss später nicht nachrennen.

Alt-Texte: der doppelte Gewinn für Betrieb und Ranking

Jetzt zum Teil, der sich für wirklich jeden Betrieb lohnt, egal ob rechtlich verpflichtet oder nicht. Jedes Bild auf deiner Website braucht ein Alt-Attribut, also einen kurzen Text, der beschreibt, was auf dem Bild zu sehen ist. Für einen blinden Menschen mit Screenreader ist dieser Text die einzige Möglichkeit, das Bild zu „sehen“. Und hier kommt der Clou: Google kann Bilder ebenso wenig sehen wie ein Screenreader. Die Suchmaschine ist auf genau diese Textbeschreibung angewiesen, um zu verstehen, was auf dem Foto passiert.

Das bedeutet: Ein guter Alt-Text erfüllt zwei Aufgaben auf einmal. Er macht deine Seite barrierefrei, und er verbessert deine Chancen in der Google-Bildersuche. Für einen Handwerksbetrieb ist das Gold wert, denn deine Referenzfotos, das frisch verlegte Parkett, die sanierte Fassade, die maßgefertigte Küche, sind bares Marketing-Kapital.

Dass sich das messbar auszahlt, zeigen aktuelle Daten. Eine Untersuchung von Semrush zusammen mit AccessibilityChecker.org analysierte über 10.000 Websites und fand einen deutlichen Zusammenhang: Seiten, die die WCAG-2.1-Standards erfüllten, verzeichneten rund 23 Prozent mehr organischen Traffic und rankten für etwa 27 Prozent mehr Keywords. Ehrlicherweise gehört dazu die Einordnung: Es handelt sich um eine Korrelation, nicht um den Beweis, dass Google einen „Barrierefreiheits-Schalter“ umgelegt hätte. Aber die Richtung ist eindeutig, und sie deckt sich mit dem gesunden Menschenverstand. Was für Menschen leichter nutzbar ist, ist auch für Maschinen leichter zu verstehen.

Und der Trend geht noch weiter: Moderne KI-Suchsysteme arbeiten multimodal, sie analysieren Bild und Text gemeinsam. Je klarer deine Bilder sprachlich beschrieben sind, desto eher tauchen sie künftig auch in KI-generierten Antworten auf.

So schreibst du gute Alt-Texte

Damit du direkt loslegen kannst, hier die wichtigsten Regeln in Kurzform:

  • Beschreibe konkret, was zu sehen ist. „Handwerker verlegt Eichenparkett in Fischgrätmuster“ statt „Bild1.jpg“.
  • Halte dich kurz. Rund 100 bis 125 Zeichen reichen meistens völlig aus.
  • Bau dein Keyword natürlich ein, aber ohne Keyword-Stuffing. Ein Alt-Text ist ein Satz für Menschen, kein Schlagwort-Friedhof.
  • Lass rein dekorative Bilder leer. Ein sinnloses „hier klicken“-Symbol muss nicht vorgelesen werden, ein leeres Alt-Attribut ist hier korrekt.

Alt-Texte sind der Anfang, nicht das Ziel

Damit hier keine falsche Sicherheit entsteht: Wer verpflichtet ist, kommt mit Alt-Texten allein nicht durch. Der gesetzliche Maßstab für Websites ist die WCAG 2.1 Stufe AA, und die umfasst deutlich mehr. Alt-Texte sind der Baustein, der am schnellsten Wirkung zeigt, aber daneben stehen weitere Punkte, die genauso zählen:

  • Tastaturbedienbarkeit: Alles muss ohne Maus funktionieren, weil viele Menschen die Seite per Tastatur oder Hilfsmittel steuern.
  • Ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift, damit Texte auch bei Sehschwäche und starkem Zoom lesbar bleiben.
  • Semantisches HTML mit sauberer Überschriftenstruktur (H1, H2, H3), damit Screenreader UND Google die Seite verstehen.
  • Barrierefreie Formulare mit klaren Beschriftungen und ein gut bedienbares Buchungstool, denn genau hier entscheidet sich für Dienstleister die Betroffenheit.
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren und sprechende Linktexte statt „hier klicken“.
  • Untertitel oder Transkripte für Videos.
  • Eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung nach § 14 BFSG plus eine Feedback-Möglichkeit, über die Nutzer Barrieren melden können.

Wo du gerade stehst, findest du mit Tools wie WAVE, axe DevTools oder Google Lighthouse in wenigen Minuten heraus. Für den ehrlichen Praxistest hilft aber nichts so sehr wie einmal selbst per Tastatur durch die eigene Seite zu klicken. Und wenn sich dabei zeigt, dass mehr zusammenkommt, als sich nebenbei erledigen lässt: Diese Punkte von Anfang an sauber umzusetzen, ist die Aufgabe eines barrierefreien Webdesigns.

Was du jetzt tun solltest

Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Hast du interaktive Elemente wie Buchung, Formulare oder Shop? Fällst du unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme? Danach lohnt sich ein technischer Blick auf das Fundament deiner Seite. Wie du deine WordPress-Infrastruktur sauber und wartungsfreundlich aufsetzt, damit Barrierefreiheit nicht zum Dauerkampf wird, schauen wir uns in einem eigenen Beitrag an. Und wie du Bilder und Texte so aufbereitest, dass sie gleichzeitig gut aussehen und gut ranken, vertiefen wir dort ebenfalls.

Wenn du beim Umsetzen nicht allein grübeln möchtest: Bei coworking.eutin triffst du auf andere Selbstständige und Betriebe, die genau vor denselben Fragen stehen. Manchmal ist der schnellste Weg zur barrierefreien Seite einfach ein gutes Gespräch am Nachbartisch.


Quellen

Bild von BWAJunge

Thorben Junge

Thorben Junge eröffnete coworking.eutin im Jahr 2022, einen 220m² großen Coworking Space in Eutin mit Openspace, zwei Team-Räumen für bis zu 8 Personen sowie einem Konferenzraum für bis zu 20 Personen, wahlweise auch als exklusiv buchbarer Gesamt-Space.

Seit 4 Jahren beschäftigt sich Thorben intensiv mit dem Thema Remote Work und kennt die Bedürfnisse moderner Arbeitnehmer und Arbeitgeber genau. Er weiß, warum Menschen den Weg ins Coworking suchen, sei es der fehlende Rückzugsort im Homeoffice, der Wunsch nach professioneller Infrastruktur oder der Austausch mit anderen Berufstätigen, und was sie brauchen, um dort produktiv zu arbeiten. Für Arbeitgeber ist coworking.eutin eine echte Alternative zum klassischen Büro, flexibel buchbar, ohne lange Vertragsbindung und mit allem, was ein professionelles Arbeitsumfeld ausmacht.

Für Unternehmen, die im coworking.eutin ihr Offsite, Teambuilding, ihre Klausurtagung oder einen Workshop abhalten möchten, ist Thorben der perfekte Gastgeber, geschätzt von Unternehmensspitzen für die professionelle und diskrete Umgebung, in der wichtige strukturelle Entscheidungen getroffen werden können.

Darüber hinaus hält Thorben den Kontakt zur regionalen Wirtschaft, zu Wirtschaftsvereinigungen der Region, innerstädtischen Betrieben, Kulturakteuren, Tourismusakteuren und vielen mehr, sei es mit eigenen Veranstaltungsformaten oder als gebuchter Veranstaltungsort.

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